BARRIEREFREIE WEBSEITEN
In Kürze müssen B2C-Websites barrierefrei sein
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) in Kraft und bringt wichtige Änderungen für die Gestaltung digitaler Auftritte mit sich. Ziel des Gesetzes ist es, die Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen erheblich zu verbessern. Es stellt die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act dar.
Konkret bedeutet das: Ab Mitte 2025 müssen alle Websites, die sich direkt an Endverbraucherinnen und Endverbraucher (B2C) richten, die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. Welche Unternehmen und Websites von dieser Regelung ausgenommen sind, kannst du in unseren Barrierefreiheit-FAQ (siehe unten) nachlesen.
Das neue Gesetz hat weitreichende Auswirkungen. Besonders betroffen sind Websiten mit direkter Angebots-Möglichkeit und Online-Shops, die barrierefrei gestaltet werden müssen. Wer die Vorgaben nicht einhält, muss mit hohen Strafen rechnen: Im schlimmsten Fall bis zu 100.000 €.
Doch die Umsetzung von Barrierefreiheit sollte vorallem die Chance bieten, eine breitere Zielgruppe zu erreichen und den Kreis der Kundinnen und Kunden langfristig zu vergrößern.
BARRIEREFREI-FAQ
Wer ? - Wieso? - Bis wann? - Wieso ich nicht?
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Unternehmen vom Barrierefreiheitsgesetz betroffen ist und welche Maßnahmen dann ergriffen werden sollten, schauen Sie sich unsere Antworten auf die häufigsten Fragen an:
Deine barrierefreie Website sollte so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit verschiedenen Behinderungen und Einschränkungen problemlos genutzt werden kann. Dazu zählen unter anderem Seh- und Hörbehinderungen, motorische Einschränkungen sowie kognitive Beeinträchtigungen. Außerdem sollte die Website benutzerfreundlich sein, sodass auch ältere Menschen oder Personen mit eingeschränktem technischen Verständnis sie problemlos bedienen können.
Das Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des europäischen Gesetzes zur Barrierefreiheit, bekannt als der European Accessibility Act. Es wurde am 16. Juni 2021 verabschiedet und verfolgt das Ziel, die Barrierefreiheit von digitalen Produkten und Dienstleistungen zu verbessern. Hierfür werden Unternehmen dazu verpflichtet, Lösungen anzubieten, die für alle Menschen, unabhängig von Einschränkungen, zugänglich sind. Das Gesetz betrifft eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen, darunter Computer, Mobiltelefone, internetfähige Fernseher, E-Book-Reader und Verkaufsautomaten. Besonders im Fokus stehen jedoch digitale Dienste, wie Websites und Online-Shops.
Laut dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gilt eine Website als barrierefrei, wenn sie von allen Menschen, auch solchen mit Behinderungen, ohne fremde Hilfe und ohne besondere Erschwernis genutzt werden kann. Dies betrifft insbesondere die öffentlichen Webangebote des Bundes. Im Folgenden sind einige der wichtigsten Kriterien aufgeführt, die eine Website erfüllen sollte, um als barrierefrei zu gelten:
Um die Barrierefreiheit einer Website zu überprüfen, kannst Du verschiedene Tools und Methoden nutzen:
Nicht alle digitalen Produkte müssen die neuen Anforderungen erfüllen:
Selbst wenn Dein Unternehmen nicht gesetzlich verpflichtet ist, eine barrierefreie Website anzubieten, ist es langfristig dennoch vorteilhaft, diese zu gestalten.
Barrierefreies Webdesign schafft einen inklusiven Raum im Internet und kommt vielen unterschiedlichen Nutzergruppen zugute:
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Kein Problem! Wir helfen Ihnen gerne!
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