BARRIEREFREIE WEBSEITEN


In Kürze müssen B2C-Websites barrierefrei sein

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) in Kraft und bringt wichtige Änderungen für die Gestaltung digitaler Auftritte mit sich. Ziel des Gesetzes ist es, die Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen erheblich zu verbessern. Es stellt die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act dar.

Konkret bedeutet das: Ab Mitte 2025 müssen alle Websites, die sich direkt an Endverbraucherinnen und Endverbraucher (B2C) richten, die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. Welche Unternehmen und Websites von dieser Regelung ausgenommen sind, kannst du in unseren Barrierefreiheit-FAQ (siehe unten) nachlesen.

Das neue Gesetz hat weitreichende Auswirkungen. Besonders betroffen sind Websiten mit direkter Angebots-Möglichkeit und Online-Shops, die barrierefrei gestaltet werden müssen. Wer die Vorgaben nicht einhält, muss mit hohen Strafen rechnen: Im schlimmsten Fall bis zu 100.000 €.

Doch die Umsetzung von Barrierefreiheit sollte vorallem die Chance bieten, eine breitere Zielgruppe zu erreichen und den Kreis der Kundinnen und Kunden langfristig zu vergrößern.

 

BARRIEREFREI-FAQ


Wer ? - Wieso? - Bis wann? - Wieso ich nicht?

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Unternehmen vom Barrierefreiheitsgesetz betroffen ist und welche Maßnahmen dann ergriffen werden sollten, schauen Sie sich unsere Antworten auf die häufigsten Fragen an:

Was ist mit barrierefreiem Webdesign gemeint?

Deine barrierefreie Website sollte so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit verschiedenen Behinderungen und Einschränkungen problemlos genutzt werden kann. Dazu zählen unter anderem Seh- und Hörbehinderungen, motorische Einschränkungen sowie kognitive Beeinträchtigungen. Außerdem sollte die Website benutzerfreundlich sein, sodass auch ältere Menschen oder Personen mit eingeschränktem technischen Verständnis sie problemlos bedienen können.
Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des europäischen Gesetzes zur Barrierefreiheit, bekannt als der European Accessibility Act. Es wurde am 16. Juni 2021 verabschiedet und verfolgt das Ziel, die Barrierefreiheit von digitalen Produkten und Dienstleistungen zu verbessern. Hierfür werden Unternehmen dazu verpflichtet, Lösungen anzubieten, die für alle Menschen, unabhängig von Einschränkungen, zugänglich sind. Das Gesetz betrifft eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen, darunter Computer, Mobiltelefone, internetfähige Fernseher, E-Book-Reader und Verkaufsautomaten. Besonders im Fokus stehen jedoch digitale Dienste, wie Websites und Online-Shops.
Wann ist eine Website barrierefrei?

Laut dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gilt eine Website als barrierefrei, wenn sie von allen Menschen, auch solchen mit Behinderungen, ohne fremde Hilfe und ohne besondere Erschwernis genutzt werden kann. Dies betrifft insbesondere die öffentlichen Webangebote des Bundes. Im Folgenden sind einige der wichtigsten Kriterien aufgeführt, die eine Website erfüllen sollte, um als barrierefrei zu gelten:

  • Zugänglichkeit für sehbehinderte Nutzer:innen: Die Website sollte mit Bildschirmleseprogrammen (Screenreadern) kompatibel sein, Alternativtexte für Bilder bereitstellen und eine klare, kontrastreiche Farbgestaltung aufweisen.
  • Für hörbehinderte Nutzer:innen: Videos sollten untertitelt oder transkribiert werden, um den Inhalt auch ohne Ton zugänglich zu machen.
  • Für Nutzer:innen mit motorischen Einschränkungen: Die Website muss vollständig über die Tastatur bedienbar sein, um auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität den Zugang zu ermöglichen.
  • Verwendung von "Leichter Sprache": Die Website sollte eine einfache und klare Sprache verwenden, um die Verständlichkeit zu verbessern, insbesondere für Menschen mit Leseschwierigkeiten oder Sprachbarrieren. Fachbegriffe sollten vermieden und eine aktive Formulierung bevorzugt werden. Barrierefreie Websites bieten außerdem die Möglichkeit, Inhalte in "Leichter Sprache" mit einem Klick aufzurufen.
  • Responsives Webdesign: Die Website sollte auf verschiedenen Geräten wie Smartphones, Tablets und Desktop-PCs gut funktionieren. Zudem muss es möglich sein, die Textgröße anzupassen, ohne dass die Funktionalität der Seite beeinträchtigt wird.
  • Feedback und Unterstützung: Eine barrierefreie Website sollte klare Anleitungen und Unterstützung bieten, etwa durch Infografiken, häufig gestellte Fragen (FAQs), Chats oder Kontaktformulare. Nutzer:innen sollten die Möglichkeit haben, das Unternehmen auf Barrierefreiheitsprobleme hinzuweisen, damit die Website kontinuierlich verbessert werden kann.

  • Wie kann ich überprüfen, ob meine Website barrierefrei ist?

    Um die Barrierefreiheit einer Website zu überprüfen, kannst Du verschiedene Tools und Methoden nutzen:

  • Barrierefreiheitstest von Experte.de: Dieser Test überprüft 41 Merkmale in 8 verschiedenen Kategorien der Barrierefreiheit, wie z.B. Kontraste, Navigation und Alternativtexte.
  • Manuelle Überprüfung: Einige Barrierefreiheitsprobleme kannst Du durch manuelle Tests entdecken, etwa indem Du die Website nur mit der Tastatur navigierst oder sie mit unterschiedlichen Screenreadern testest.
  • Feedback von Nutzer:innen einholen: Nutzer:innen mit Einschränkungen können wertvolle Rückmeldungen zu Deiner Website geben, da sie diese aus ihrer eigenen Perspektive erleben. Dies kann durch Umfragen, Tests oder Interviews erfolgen.
  • Konsultation von Expert:innen: Fachleute für Barrierefreiheit können eine umfassende Analyse Deiner Website durchführen und gezielte Verbesserungsvorschläge machen.

  • Welche Unternehmen sind vom Barrierefreiheitsgesetz ausgenommen?

    Nicht alle digitalen Produkte müssen die neuen Anforderungen erfüllen:

  • Private Webseiten: Ausgenommen vom Barrierefreiheitsgesetz sind persönliche Blogs oder andere nicht-kommerzielle private Websites.
  • B2B-Websites: Außerdem ausgenommen von den BFSG-Anforderungen sind Websites und digitale Produkte, die sich ausschließlich an Geschäftskundinnen und-Kunden richten.
  • Kleine Unternehmen: Nicht betroffen sind zudem Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro.

  • Selbst wenn Dein Unternehmen nicht gesetzlich verpflichtet ist, eine barrierefreie Website anzubieten, ist es langfristig dennoch vorteilhaft, diese zu gestalten.
    Wer profitiert von barrierefreien Websites?

    Barrierefreies Webdesign schafft einen inklusiven Raum im Internet und kommt vielen unterschiedlichen Nutzergruppen zugute:

  • Menschen mit Behinderungen: Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Menschen mit Sehbehinderungen, die auf Screenreader angewiesen sind, Personen mit Hörbeeinträchtigungen, die auf Untertitel angewiesen sind, Menschen mit motorischen Einschränkungen, die alternative Eingabemethoden nutzen, sowie Nutzer:innen mit kognitiven Beeinträchtigungen, die eine klar strukturierte und leicht verständliche Weboberfläche benötigen.
  • Ältere Menschen: Mit zunehmendem Alter können visuelle, motorische und auditive Fähigkeiten nachlassen. Barrierefreies Webdesign hilft älteren Nutzer:innen, das Internet leichter zu nutzen.
  • Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen: Zum Beispiel Personen mit einer Handverletzung, die Schwierigkeiten haben, eine Maus zu bedienen. Für sie ist eine Website, die vollständig über die Tastatur navigiert werden kann, besonders nützlich.
  • Nutzungskontexte: Untertitel für Videos sind besonders hilfreich in lauten oder ruhigen Umgebungen, in denen der Ton nicht gehört werden kann.
  • Langsame Internetverbindungen: Barrierefreie Webseiten sind oft besser strukturiert und optimiert, was das Laden auf Geräten mit langsamen Verbindungen beschleunigt.
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO): Eine barrierefreie Website ist häufig auch suchmaschinenfreundlicher, was zu einer besseren Sichtbarkeit in den Suchergebnissen führen kann.

  • WOLLEN AUCH SIE BARRIEREFREI WERDEN?


    Kein Problem! Wir helfen Ihnen gerne!

    Kontaktieren Sie uns und wir prüfen kostenlos, ob Ihre Webseite oder Ihr Onlineshop bereits barrierefrei ist und ob Sie von dem Barrierefreiheitsgesetzt ab 28. Juni 2025 betroffen sind:

      Informationspflicht gemäß EU-DSGVO

      Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb informieren wir Sie ausführlich über den Umgang mit den von Ihnen freiwillig gemachten, personenbezogenen Daten.
      Selbstverständlich haben Sie in Bezug auf die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten auch Rechte. Laut geltendem Gesetz sind wir dazu verpflichtet, Sie über dieselben aufzuklären.
      Die Inanspruchnahme und Durchführung dieser Rechte ist für Sie kostenlos. Die vollständigen Angaben gemäß der Informationspflicht sind hier nachlesbar.
      Bitte lesen Sie die Angaben gemäß Informationspflicht nach EU-DSGVO bis zum Ende durch, bevor Sie zustimmen.

      * = Pflichtfelder