Warum jetzt viele Webseiten abgemahnt werden...
- Neue Gesetze und strengere Anforderungen
- Das frühere Telemediengesetz (TMG) wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Seit Mai 2024 gelten damit neue Anforderungen, die viele Webseitenbetreiber offenbar noch nicht umgesetzt haben — was sie abmahnbar macht.
- Besonders Impressum und Datenschutzerklärung sind betroffen. Angaben müssen vollständig, korrekt und gut auffindbar sein. Wenn Pflichtangaben fehlen, drohen Abmahnungen.
2. Viele Webseiten sind technisch oder formal mangelhaft
- Untersuchungen zeigen, dass ein erheblicher Teil der Webseiten grundlegende Fehler aufweist — z. B. fehlendes oder defektes SSL-Zertifikat, keine oder falsch verlinkte Datenschutzerklärung, unvollständiges Impressum oder fehlerhafte Cookie-Banner. In einer Studie waren rund 41 % der betrachteten Seiten fehlerhaft.
e-commerce magazin - Solche Mängel führen automatisch dazu, dass die gesetzlichen Informationspflichten — etwa nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) — nicht erfüllt werden.
3. Abmahnungen sind jetzt leichter möglich — auch durch Mitbewerber
- Eine wichtige Wende: Der höchste Gerichtshof des Landes hat entschieden, dass nicht nur Verbraucherschutzverbände, sondern auch Konkurrenten / Mitbewerber wegen Datenschutzverstößen abmahnen dürfen. Das erhöht das Risiko für alle Unternehmen — besonders für kleinere Betreiber.
wetzel.berlin - In Kombination mit den vielen fehlerhaften Webseiten führt das offenbar zu einer „Abmahn-Welle“ in der Branche.
4. Mehr Aufmerksamkeit, weil Rechtsverstöße stärker geprüft werden
- Mit steigender Sensibilität für Datenschutz und Transparenz prüfen Abmahner, Verbände, Wettbewerber und Anwaltskanzleien Webseiten systematisch — gerade bei Onlineshops, Kontaktformularen, Cookies, Tracking und personenbezogenen Daten.
- Je komplexer eine Webseite ist (z. B. mit Shop, Tracking, Kontaktformular, Social-Plugins), desto größer ist das Risiko, dass irgendwo ein formeller oder technischer Fehler lauert — den Abmahner dann ausnutzen.

