TERMS & CONDITIONS
§1. Object
Diese AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) gelten für alle Rechtsgeschäfte von HEADLIGHT Marketing & Kommunikation (folgend „Agentur“ genannt) und dem Auftraggeber (folgend „Auftraggeber“ genannt) und sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrags. Ohne dass sie neu vereinbart werden müssen, gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem jeweiligen Auftraggeber. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, diesen wurde von uns schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch ausschließlich, wenn in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers von uns Leistungen vorbehaltlos erbracht werden oder wurden.
§2. Presentation
Alle Leistungen sowie die Präsentationsunterlagen (mit Entwürfen, Textvorschlägen, Layouts, Pflichtenhefte für Programmierer, Vorschläge für Firmennamen, Logos etc.) bleiben Eigentum der Agentur bis ein Auftrag erteilt wurde. Wenn kein Auftrag zustande kommt, sind alle Unterlagen unverzüglich an die Agentur zurückzugeben. Der Auftraggeber darf dieses Material nicht nutzen oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials oder neuer Entwürfe nutzen – egal in welcher Form. Die Verbreitung von Unterlagen und Angebote an Dritte – ob durch den Auftraggeber selbst oder einen Bevollmächtigten verpflichtet den Auftraggeber zur Vergütung für diese verwendete Leistung in Höhe der Summe aus dem Angebot. Sollte kein Angebot vorliegen wird die Höhe der Honorarzahlung an den marktüblichen Preisen für die genutzte oder weitergegebene Leistung berechnet. Wenn kein Auftrag zustande kommt bleibt es der Agentur frei die Ideen, Entwürfe und Vorschläge, Werke, etc. der Präsentation für andere Auftraggeber und Projekte zu verwenden.
§3. Execution
1) Alle Projekte (Webseiten, Druckgestaltungen, Videoproduktion uvm.) sind aufgrund des Angebotes zu erstellen. Auch während der Umsetzungsphase stellt der Auftraggeber der Agentur alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.
2) Webseiten und Landingpages, die im Kundenauftrag bei der Agentur gehostet werden, gehen nicht automatisch in den Besitz des Auftraggebers über. Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung durch eine der beiden Parteien, hat der Auftraggeber das Recht, die Webseite/Landingpage weiterhin – auf dem Server der Agentur - zu nutzen. Die Agentur darf dem Auftraggeber dafür eine monatliche Hosting- und Pflegegebühr in Höhe von 50-100€ berechnen. Kundenaufträge dürfen grundsätzlich von der Agentur als Referenzen genutzt werden.
§4. Customer's duty to cooperate
Der Erfolg oder Misserfolg des Projektes hängt auch entscheidend davon ab, ob und in welchem Umfang der Auftraggeber im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit an der Realisierung des Auftrages mitwirkt. Dieser ist daher insbesondere verpflichtet:
a) der Agentur und deren zur Durchführung des Vertrages eingesetzten Personal alle notwendigen Informationen und Auskünfte zu erteilen.
b) der Agentur auftretende Mängel oder Störungen schriftlich und unverzüglich unter genauer Beschreibung der jeweiligen Erscheinungsformen mitzuteilen.
c) für die Durchführung des Vertrages notwendige Termine und Besprechungen sachgerecht mit der Agentur abzustimmen und in Zweifelsfällen rechtzeitig Rücksprache mit der Agentur zu halten.
d) für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Durchführung der Abnahme zu sorgen. Solange der Auftraggeber diese Pflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, tritt auf Seiten der Agentur kein Verzug ein.
e) spätestens 3 Wochen nach Auftragsvergabe alle notwendigen Informationen und Daten zur Verfügung zu stellen, damit die Agentur mit dem Projekt starten kann.
§5. Third party property rights
1) Der Auftraggeber erklärt, dass sämtliche der Agentur für die Durchführung dieses Vertrages eingesetzten und im Internet bereitgestellten Inhalte, wie Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und Videosequenzen, Software, Zeichnungen etc., Datenbankinhalte und -strukturen, sowie die verwendete Domain frei von Schutzrechten Dritter sind oder dass er berechtigt ist, diese Inhalte und Güter für die Durchführung dieses Vertrages zu verwenden und die vorbezeichneten Gegenstände insbesondere öffentlich zugänglich zu machen, das heißt, die Gegenstände drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass diese den Mitgliedern der Öffentlichkeit, z.B. über das Internet, von Orten und zu Zeiten Ihrer Wahl zugänglich und abrufbar sind. Das gilt auch und insbesondere dafür, dass der Auftraggeber berechtigt ist, die zum Auffinden der Präsenz eingesetzte Domain nicht gegen Namens-Marken oder sonstige Kennzeichnungsrechte Dritter oder gegen wettbewerbsrechtliche bzw. gegen urheberrechtliche Vorschriften verstößt.
2) Die Einbeziehung der in Ziffer 1 genannten Inhalte in die ertragsgegenständliche Präsenz geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr des Auftraggebers.
3) Der Auftraggeber hat die Agentur von allen Ansprüchen Dritter, die gegen die Agentur in Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages aus dem Gesichtspunkt der Verletzung von Schutzrechten Dritter erhoben werden, freizustellen. Er übernimmt die alleinige Haftung gegenüber demjenigen, der die Schutzrechtsverletzung geltend macht und hat der Agentur sämtliche Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter entstehen, zu ersetzen.
§6. Confimation
Sofern die Umsetzung im Wesentlichen den Vorgaben des Konzeptes entspricht, hat der Auftraggeber gegenüber der Agentur unverzüglich schriftlich die Abnahme des Projektes zu erklären. (Webseiten sind auf die aktuelle Version von Google Chrome und Firefox optimiert – nur diese Browser werden berücksichtigt). Verlangt der Auftraggeber vorbehaltlos die Verwendung der erbrachten Leistung (Freischaltung der Webseite, Einstellung der APP in den APP- Store, Übermittlung von Druckdaten an die Druckerei o.ä.), liegt darin gleichzeitig die Abnahmeerklärung vor. Nimmt der Auftraggeber eine Leistung nicht innerhalb einer angemessenen Frist von 2 Tagen ab – ohne einen etwaigen Mangel zu rügen, obwohl er dazu verpflichtet ist, so steht dies der Abnahme gleich. APPs werden sofort abgenommen sobald der Auftraggeber die Screenshots erhalten und schriftlich freigegeben hat. Eine automatische Abnahme erfolgt auch nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist. Mit erfolgter Abnahme des Projektes durch den Auftraggeber, gehen alle Rechte und Pflichten, des Projektes und dessen Ergebnisse, auf den Auftraggeber über. Die Agentur wird damit von allen Gewährleistungsansprüchen entbunden. Dies betrifft auch die Haftung für Impressum, Datenschutz und Cookie-Richtlinien.
§7. External costs
Die Agentur ist berechtigt im Namen des Auftraggebers alle zur Leistungserbringung erforderliche Aufträge zu vergeben. Diese Fremdkosten wie bspw. für Texter, Fotografen, Programmierer o.ä. werden zusammen mit den entstehenden Aufwendungen wie bspw. Telefonate, Reisespesen o.ä. gesondert auf der Rechnung aufgeführt und sind vom Auftraggeber zusammen mit einer Agenturvergütung für den entstandenen Aufwand zu begleichen.
§8th. Compensation, delivery times and payments
Sämtliche Preisangaben verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern das Auftragsvolumen einen Betrag von 500€ netto überschreitet, hat die Agentur das Recht, 50% der Angebotssumme als Vorauszahlung vom Auftraggeber zu fordern. Ab dem Tag der Annahme des Angebots beginnt die Umsetzungsphase. Es gelten die gesetzlichen Regeln für die Folgen des Zahlungsverzugs. Lieferfristen und Milestones werden bei Projektbeginn verbindlich festgelegt. Verbindlich ist ebenfalls die Mitwirkung des Auftraggebers wie in §4 beschrieben. Sollte wegen nicht erfolgter Mitwirkung der Termin nicht eingehalten werden können, trägt die Agentur keine Gewährleistung für diesen Verzug. Sollte durch den Verzug und das nicht Liefern relevanter Inhalte vom Auftraggeber an die Agentur die Fertigstellung zur beschlossenen Lieferfrist für die Agentur nicht möglich sein, ist dennoch zur vereinbarten Lieferfrist der Gesamtbetrag des Angebots fällig. Die Rechnung darf auch dann gestellt werden, wenn der Auftraggeber nicht, wie in §4 e) beschrieben, spätestens 3 Wochen nach Auftragsvergabe alle notwendigen Informationen und Daten zur Verfügung stellt, und damit den Start des Projektes behindert. Sollte das Projekt durch Verschulden des Auftraggebers nicht abgeschlossen werden, ist die Anzahlung nicht erstattungsfähig. Gleiches gilt auch bei einer, durch den Auftraggeber verschuldeten, Verzögerung nach Projektstart. Die Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang (ohne Abzug) zu begleichen. Nach vollständiger Bezahlung der Rechnung oder, wenn §6 zur Anwendung gekommen ist, gilt das Projekt als abgeschlossen und die Agentur schuldet keine weiteren, unentgeltlichen Arbeiten ggü. dem Kunden.
§9. Changes
Grundsätzlich gibt es, soweit nicht anders vereinbart, 2 Änderungsschleifen. Die Agentur präsentiert das Ergebnis. Danach kann der Auftraggeber es prüfen und in einer Mail, PDF, Brief, Dokument o.ä. alle Änderungen zusammenfassen. Diese werden dann umgesetzt. Nach Umsetzung hat der Auftraggeber ein zweites Mal die Möglichkeit letzte Änderungen zu machen. Nach deren Umsetzung gilt das Projekt als abgeschlossen. Fehler, die der Auftraggeber übersieht unterliegen der Haftung des Auftraggebers und müssen bei etwaigen finanziellen Folgen vom Auftraggeber in voller Summe übernommen werden (bspw. Druckkosten bei Schreibfehlern). Alle nicht im Angebot enthaltenen Leistungen werden als Zusatzaufwand berechnet mit dem aktuell gültigen Netto-Stundensatz.
§10. Late payment
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Agentur berechtigt, das Ergebnis des Auftrages zurückzuhalten, zurückzufordern oder im Falle einer Webseite, den Zugang zu der
vertragsgegenständlichen Präsenz zu sperren. Sämtliche Rechte an grafischen (online oder offline) Arbeiten verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei der Agentur und dürfen vom Kunden nicht verwendet, verbreitet oder vervielfältigt werden ohne die Zustimmung der Agentur. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt davon unberührt.
§11. Guarantee; liability
11.1. The agency is only liable for damage in the event of willful intent or gross negligence. Excluded from this are damage resulting from the breach of a contractual obligation that is essential for achieving the purpose of the contract (cardinal obligation), as well as damage from injury to life, limb or health, for which the agency is liable even in the event of slight negligence.
11.2. Ansprüche des Auftraggebers gegen die Agentur aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind chadenersatzansprüche gemäß Ziffer 11.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
11.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängelmüssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
11.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt, insbesondere für die Richtigkeit und Aktualität von Impressum, Datenschutzvereinbarung und Hinweisen zum Cookie- bzw. Nutzertracking. Das gilt auch, wenn die Agentur im Kundenauftrag die Texte für Impressum und Datenschutzvereinbarung mittels eines Online-Generatirs bereitstellt. Die Agentur haftet nicht für Datenschutzverstöße, die durch falsche oder unvollständige Angaben des Kunden entstehen (z.B. wenn der Kunde keine gültige Datenschutzerklärung liefert oder Tracking falsch einsetzt).
11.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet die Agentur nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die die Agentur an Dritte vergibt. 11.6. Sofern die Agentur Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt die Agentur hiermit sämtliche
ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der Agentur zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen. Sollte der Kunde Drittanbieterdienste (z.B. Google Fonts, Google Analytcs, Hostinganbieter) nutzt, muss klar sein, dass diese Drittanbieterdienste Daten verarbeiten können. Der Kunde ist in der Pflicht, die Einwilligung seiner Nutzer einzuholen (Cookie-banner, etc.)
11.7. Die Agentur haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst. Die Agentur ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese der Agentur bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
§12. Einsatz von KI-generierten Inhalten und Haftungsübertragung.
Die Agentur ist berechtigt, zur Erstellung und Bearbeitung von Werbemitteln Künstliche Intelligenz (KI) einzusetzen. Dies umfasst insbesondere die Generierung und Modifikation von Texten, Bildern, Grafiken sowie sonstigen kreativen Inhalten, auch unter Verwendung externer KI-Systeme. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte rechtlichen Einschränkungen und Unsicherheiten unterliegen können, insbesondere im Hinblick auf Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Markenrechte sowie Persönlichkeitsrechte. Eine abschließende rechtliche Prüfung durch die Agentur erfolgt nicht. Mit der Freigabe von Entwürfen, Reinzeichnungen oder sonstigen Werbemitteln, die ganz oder teilweise unter Einsatz von KI erstellt oder bearbeitet wurden, übernimmt der Kunde vollumfänglich die alleinige Verantwortung für deren rechtliche Zulässigkeit sowie deren Nutzung, Veröffentlichung und Verbreitung. Der Kunde stellt die Agentur auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung der freigegebenen Inhalte geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Eine Haftung der Agentur – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist in Bezug auf KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte nach deren Freigabe durch den Kunden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§13. Erfüllungsort – geltendes Recht – Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern beide Parteien Kaufleute sind, so ist der Gerichtsstand Sitz der Agentur. Ergänzend vereinbaren die Parteien die vorrangige Anwendung vom Werkvertragsrecht, soweit Erstellungsleistungen von dem Streit betroffen sind.
§14. Aufrechnung durch den Kunden
Der Auftraggeber kann gegenüber Forderungen der Agentur nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen, die ihren Grund nicht in dieser Vertragsbeziehung haben. Diese Vereinbarung gilt nicht, wenn der Gegenanspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
§15. Nebenabreden
Nebenabreden zu diesem Vertrag in mündlicher oder sonstiger Form existieren nicht. Vertragsergänzungen oder -änderungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
§16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sofern eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte oder unwirksam werden sollte, bleibt der Vertrag mit seinen übrigen Bestimmungen bestehen. Die unwirksame Bestimmung ist durch die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen.
§17. Aushändigung des Vertrages
Der Auftraggeber erklärt sich mit allen Punkten dieses Vertrages (AGBs) einverstanden bei schriftlicher Auftragserteilung. Sei es per Mail, Unterschrift oder mündlich.
§18. Schlussbestimmungen
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Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
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Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz der Werbeagentur ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Die Werbeagentur ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
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Erfüllungsort: Erfüllungsort für alle Leistungen der Werbeagentur und Zahlungen des Kunden ist der Sitz der Werbeagentur, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
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Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
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Vertragssprache: Vertragssprache ist Deutsch. Bei Abweichungen zwischen verschiedenen Sprachfassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
Es gilt die Datenschutzerklärung, die Sie hier finden.
Stand: April 2026
Nur für Endverbraucher:
Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Headlight Marketing
An den Erlen 9
66978 Clausen
06333/7751500
kontakt@headlight-marketing.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Besonderer Hinweis bei Dienstleistungen
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
Headlight Marketing
An den Erlen 9
66978 Clausen
kontakt@headlight-marketing.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir [*] den von mir/uns [*] abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
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Bestellt am [*]/erhalten am [*]:
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Name des/der Verbraucher(s):
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Anschrift des/der Verbraucher(s):
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
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Datum:
_____________________________________________________
[*] Unzutreffendes streichen.

