ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§1. Gegenstand
Diese AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) gelten für alle Rechtsgeschäfte von HEADLIGHT Marketing & Kommunikation (folgend „Agentur“ genannt) und dem Auftraggeber (folgend „Auftraggeber“ genannt) und sind Bestandteil jedes
abgeschlossenen Vertrags. Ohne dass sie neu vereinbart werden müssen, gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem jeweiligen Auftraggeber. Von diesen
AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden von uns nicht
anerkannt, es sei denn, diesen wurde von uns schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch ausschließlich, wenn in Kenntnis entgegenstehender
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers von uns Leistungen vorbehaltlos erbracht werden oder wurden.
§2. Präsentation
Alle Leistungen sowie die Präsentationsunterlagen (mit Entwürfen, Textvorschlägen, Layouts, Pflichtenhefte für Programmierer, Vorschläge für Firmennamen, Logos etc.) bleiben Eigentum der Agentur bis ein Auftrag erteilt wurde. Wenn kein Auftrag zustande kommt, sind alle Unterlagen unverzüglich an die Agentur zurückzugeben. Der Auftraggeber darf dieses Material nicht nutzen oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials oder neuer Entwürfe nutzen – egal in welcher Form. Die Verbreitung
von Unterlagen und Angebote an Dritte – ob durch den Auftraggeber selbst oder einen Bevollmächtigten verpflichtet den Auftraggeber zur Vergütung für diese verwendete Leistung in Höhe der Summe aus dem Angebot. Sollte kein Angebot vorliegen wird die Höhe der Honorarzahlung an den marktüblichen Preisen für die genutzte oder weitergegebene Leistung berechnet. Wenn kein Auftrag zustande kommt bleibt es der Agentur frei die Ideen, Entwürfe und Vorschläge, Werke, etc. der Präsentation für andere Auftraggeber und Projekte zu verwenden.
§3. Umsetzung
1) Alle Projekte (Webseiten, Druckgestaltungen, Videoproduktion uvm.) sind aufgrund des Angebotes zu erstellen. Auch während der Umsetzungsphase stellt der Auftraggeber der Agentur alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.
2) Webseiten und Landingpages, die im Kundenauftrag bei der Agentur gehostet
werden, gehen nicht automatisch in den Besitz des Auftraggebers über. Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung durch eine der beiden Parteien, hat der Auftraggeber das Recht, die Webseite/Landingpage weiterhin – auf dem Server der Agentur - zu nutzen. Die Agentur darf dem Auftraggeber dafür eine monatliche Hosting- und Pflegegebühr in Höhe von 50-100€ berechnen.
§4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Erfolg oder Misserfolg des Projektes hängt auch entscheidend davon ab, ob und in welchem Umfang der Auftraggeber im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit an der Realisierung des Auftrages mitwirkt. Dieser ist daher insbesondere verpflichtet:
a) der Agentur und deren zur Durchführung des Vertrages eingesetzten Personal alle
notwendigen Informationen und Auskünfte zu erteilen.
b) der Agentur auftretende Mängel oder Störungen schriftlich und unverzüglich unter
genauer Beschreibung der jeweiligen Erscheinungsformen mitzuteilen.
c) für die Durchführung des Vertrages notwendige Termine und Besprechungen sachgerecht mit der Agentur abzustimmen und in Zweifelsfällen rechtzeitig Rücksprache mit der Agentur zu halten.
d) für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Durchführung der Abnahme zu sorgen. Solange der Auftraggeber diese Pflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, tritt
auf Seiten der Agentur kein Verzug ein.
e) spätestens 3 Wochen nach Auftragsvergabe alle notwendigen Informationen und Daten zur Verfügung zu stellen, damit die Agentur mit dem Projekt starten kann.
§5. Schutzrechte Dritter
1) Der Auftraggeber erklärt, dass sämtliche der Agentur für die Durchführung dieses Vertrages eingesetzten und im Internet bereitgestellten Inhalte, wie Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und Videosequenzen, Software, Zeichnungen etc., Datenbankinhalte
und -strukturen, sowie die verwendete Domain frei von Schutzrechten Dritter sind oder dass er berechtigt ist, diese Inhalte und Güter für die Durchführung dieses Vertrages zu verwenden und die vorbezeichneten Gegenstände insbesondere öffentlich zugänglich
zu machen, das heißt, die Gegenstände drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass diese den Mitgliedern der Öffentlichkeit, z.B. über das Internet, von Orten und zu Zeiten Ihrer Wahl zugänglich und abrufbar sind.
Das gilt auch und insbesondere dafür, dass der Auftraggeber berechtigt ist, die zum Auffinden der Präsenz eingesetzte Domain nicht gegen Namens-Marken oder sonstige Kennzeichnungsrechte Dritter oder gegen wettbewerbsrechtliche bzw. gegen
urheberrechtliche Vorschriften verstößt.
2) Die Einbeziehung der in Ziffer 1 genannten Inhalte in die vertragsgegenständliche
Präsenz geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr des Auftraggebers.
3) Der Auftraggeber hat die Agentur von allen Ansprüchen Dritter, die gegen die
Agentur in Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages aus dem
Gesichtspunkt der Verletzung von Schutzrechten Dritter erhoben werden, freizustellen. Er übernimmt die alleinige Haftung gegenüber demjenigen, der die
1) Der Auftraggeber erklärt, dass sämtliche der Agentur für die Durchführung dieses Vertrages eingesetzten und im Internet bereitgestellten Inhalte, wie Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und Videosequenzen, Software, Zeichnungen etc., Datenbankinhalte und -strukturen, sowie die verwendete Domain frei von Schutzrechten Dritter sind oder dass er berechtigt ist, diese Inhalte und Güter für die Durchführung dieses Vertrages zu verwenden und die vorbezeichneten Gegenstände insbesondere öffentlich zugänglich zu machen, das heißt, die Gegenstände drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass diese den Mitgliedern der Öffentlichkeit, z.B. über das Internet, von Orten und zu Zeiten Ihrer Wahl zugänglich und abrufbar sind.
Das gilt auch und insbesondere dafür, dass der Auftraggeber berechtigt ist, die zum Auffinden der Präsenz eingesetzte Domain nicht gegen Namens-Marken oder sonstige Kennzeichnungsrechte Dritter oder gegen wettbewerbsrechtliche bzw. gegen
urheberrechtliche Vorschriften verstößt.
2) Die Einbeziehung der in Ziffer 1 genannten Inhalte in die vertragsgegenständliche
Präsenz geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr des Auftraggebers.
3) Der Auftraggeber hat die Agentur von allen Ansprüchen Dritter, die gegen die
Agentur in Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages aus dem
Gesichtspunkt der Verletzung von Schutzrechten Dritter erhoben werden, freizustellen. Er übernimmt die alleinige Haftung gegenüber demjenigen, der dieSchutzrechtsverletzung geltend macht und hat der Agentur sämtliche Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter entstehen, zu ersetzen
§6. Abnahme
Sofern die Umsetzung im Wesentlichen den Vorgaben des Konzeptes entspricht, hat der Auftraggeber gegenüber der Agentur unverzüglich schriftlich die Abnahme des Projektes zu erklären. (Webseiten sind auf die aktuelle Version von Google Chrome und Firefox optimiert – nur diese Browser werden berücksichtigt). Verlangt der Auftraggeber vorbehaltlos die Verwendung der erbrachten Leistung (Freischaltung der Webseite, Einstellung der APP in den APP- Store, Übermittlung von Druckdaten an die
Druckerei o.ä.), liegt darin gleichzeitig die Abnahmeerklärung vor. Nimmt der
Auftraggeber eine Leistung nicht innerhalb einer angemessenen Frist von 2 Tagen ab – ohne einen etwaigen Mangel zu rügen, obwohl er dazu verpflichtet ist, so steht dies der
Abnahme gleich. APPs werden sofort abgenommen sobald der Auftraggeber die Screenshots erhalten und schriftlich freigegeben hat. Eine automatische Abnahme erfolgt auch nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist. Mit erfolgter Abnahme des Projektes durch den Auftraggeber, gehen alle Rechte und Pflichten, des Projektes und dessen Ergebnisse, auf den Auftraggeber über. Die Agentur wird damit von allen
Gewährleistungsansprüchen entbunden. Dies betrifft auch die Haftung für Impressum,
Datenschutz und Cookie-Richtlinien.
§7. Fremdkosten
Die Agentur ist berechtigt im Namen des Auftraggebers alle zur Leistungserbringung erforderliche Aufträge zu vergeben. Diese Fremdkosten wie bspw. für Texter,
Fotografen, Programmierer o.ä. werden zusammen mit den entstehenden
Aufwendungen wie bspw. Telefonate, Reisespesen o.ä. gesondert auf der Rechnung aufgeführt und sind vom Auftraggeber zusammen mit einer Agenturvergütung für den entstandenen Aufwand zu begleichen.
§8. Vergütung, Lieferfristen und Zahlungen
Sämtliche Preisangaben verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern das Auftragsvolumen einen Betrag von 500€ netto überschreitet, hat die
Agentur das Recht, 50% der Angebotssumme als Vorauszahlung vom Auftraggeber zu fordern. Ab dem Tag der Annahme des Angebots beginnt die Umsetzungsphase. Es gelten die gesetzlichen Regeln für die Folgen des Zahlungsverzugs. Lieferfristen und
Milestones werden bei Projektbeginn verbindlich festgelegt. Verbindlich ist ebenfalls die Mitwirkung des Auftraggebers wie in §4 beschrieben. Sollte wegen nicht erfolgter Mitwirkung der Termin nicht eingehalten werden können, trägt die Agentur keine
Gewährleistung für diesen Verzug. Sollte durch den Verzug und das nicht Liefern relevanter Inhalte vom Auftraggeber an die Agentur die Fertigstellung zur beschlossenen Lieferfrist für die Agentur nicht möglich sein, ist dennoch zur vereinbarten Lieferfrist der Gesamtbetrag des Angebots fällig. Die Rechnung darf auch dann gestellt werden, wenn der Auftraggeber nicht, wie in §4 e) beschrieben, spätestens 3 Wochen nach Auftragsvergabe alle notwendigen Informationen und Daten zur Verfügung stellt, und damit den Start des Projektes behindert. Sollte das Projekt durch Verschulden des Auftraggebers nicht abgeschlossen werden, ist die Anzahlung nicht erstattungsfähig. Gleiches gilt auch bei einer, durch den Auftraggeber verschuldeten, Verzögerung nach Projektstart. Die Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang (ohne Abzug) zu begleichen. Nach vollständiger Bezahlung der Rechnung oder, wenn §6 zur Anwendung gekommen ist, gilt das Projekt als abgeschlossen und die Agentur schuldet keine weiteren, unentgeltlichen Arbeiten ggü. dem Kunden.
§9. Änderungen
Grundsätzlich gibt es, soweit nicht anders vereinbart, 2 Änderungsschleifen. Die
Agentur präsentiert das Ergebnis. Danach kann der Auftraggeber es prüfen und in einer
Mail, PDF, Brief, Dokument o.ä. alle Änderungen zusammenfassen. Diese werden dann
umgesetzt. Nach Umsetzung hat der Auftraggeber ein zweites Mal die Möglichkeit
letzte Änderungen zu machen. Nach deren Umsetzung gilt das Projekt als
abgeschlossen. Fehler, die der Auftraggeber übersieht unterliegen der Haftung des
Auftraggebers und müssen bei etwaigen finanziellen Folgen vom Auftraggeber in voller
Summe übernommen werden (bspw. Druckkosten bei Schreibfehlern). Alle nicht im
Angebot enthaltenen Leistungen werden als Zusatzaufwand berechnet mit dem aktuell
gültigen Netto-Stundensatz.
§10. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Agentur berechtigt, das Ergebnis des Auftrages
zurückzuhalten, zurückzufordern oder im Falle einer Webseite, den Zugang zu der
vertragsgegenständlichen Präsenz zu sperren. Sämtliche Rechte an grafischen (online
oder offline) Arbeiten verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei der Agentur und
dürfen vom Kunden nicht verwendet, verbreitet oder vervielfältigt werden ohne die
Zustimmung der Agentur. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt davon
unberührt.
§11. Gewährleistung; Haftung
11.1. Die Agentur haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon
ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die
Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche
die Agentur auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen
sind Schadenersatzansprüche gemäß Ziffer 11.1; für diese gelten die gesetzlichen
Verjährungsfristen.
11.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu
untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel
müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht
werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei
Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei
abgenommen.
11.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den
Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die
technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt,
insbesondere für die Richtigkeit und Aktualität von Impressum,
Datenschutzvereinbarung und Hinweisen zum Cookie- bzw. Nutzertracking.
11.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet die Agentur nicht für
Aufträge für Fremdleistungen, die die Agentur an Dritte vergibt.
11.6. Sofern die Agentur Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im
eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt die Agentur hiermit sämtliche
ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus
fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den
Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der
Agentur zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma
durchzusetzen.
11.7. Die Agentur haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder
markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des
Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die er dem
Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Die Agentur ist nicht verpflichtet,
Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen
oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom
Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.
11.8. Die Agentur haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-,
geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der
vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Die
Agentur ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese der
Agentur bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
§12. Erfüllungsort – geltendes Recht – Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Es gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Sofern beide Parteien Kaufleute sind, so ist der
Gerichtsstand Sitz der Agentur. Ergänzend vereinbaren die Parteien die vorrangige
Anwendung vom Werkvertragsrecht, soweit Erstellungsleistungen von dem Streit
betroffen sind.
§13. Aufrechnung durch den Kunden
Der Auftraggeber kann gegenüber Forderungen der Agentur nicht mit
Gegenansprüchen aufrechnen, die ihren Grund nicht in dieser Vertragsbeziehung
haben. Diese Vereinbarung gilt nicht, wenn der Gegenanspruch des Auftraggebers
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
§14. Nebenabreden
Nebenabreden zu diesem Vertrag in mündlicher oder sonstiger Form existieren nicht.
Vertragsergänzungen oder -änderungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die
Änderung dieser Schriftformklausel.
§15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sofern eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte oder unwirksam
werden sollte, bleibt der Vertrag mit seinen übrigen Bestimmungen bestehen. Die
unwirksame Bestimmung ist durch die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zu
ersetzen.
§16. Aushändigung des Vertrages
Der Auftraggeber erklärt sich mit allen Punkten dieses Vertrages (AGBs) einverstanden
bei schriftlicher Auftragserteilung. Sei es per Mail, Unterschrift oder mündlich.
Stand: September 2023